Ferner schrieb er dem Beschuldigten am 11. März 2019, sein Ex-Chef sei wieder bei der BD.________ (Bank) tätig und habe ihm zu 100% zugesichert, dass der Beschuldigte seinen Kredit erhalten werde; er wolle aber «25 vorher» und «25 nachher» (pag. 07 059 126). Der Beschuldigte schien nicht gänzlich abgeneigt bzw. gewillt zu sein, die «25» zu zahlen und begnügte sich – notabene kurz nach Offenbarung des Betrugs seitens AW.________ – damit, diesem mitzuteilen, dass er sich «auf [dessen] Aussagen verlassen können [müsse]!», was erneut zu falschen Versprechungen seitens AW.________ führte (pag. 07 059 128 f.).