07 059 122 f.). Gleichzeitig versprach er, dem Beschuldigten das ganze Geld innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen. Die Reaktion des Beschuldigten fiel anders aus, als in einer solchen Situation zu erwarten wäre: So zeigte er sich nicht etwa wütend oder verärgert, sondern gratulierte AW.________ für seine Aufrichtigkeit, teilte ihm erneut das Verkaufspotenzial der X.________ (Produkt) mit und fragte sogleich wieder nach dem angeblichen Kredit, worauf AW.________ ihm bestätigte, dass es keinen Firmeneintrag gebe und nie einen Swift gegeben habe (pag. 07 059 124 f.). Ferner schrieb er dem Beschuldigten am 11. März 2019, sein Ex-Chef sei wieder bei der BD.