Etwas Handfestes verlangte er nicht (pag. 07 059 107; ebenso mit späterer E-Mail vom gleichen Tag: «Wenn du mir versicherst, bei der Bezahlung der 52... alles in dieser angesagten Zeit ablaufen wird ohne Komplikationen, überweise ich morgen den Betrag», pag. 07 059 110). In seiner E-Mail vom 3. Februar 2019 offenbarte AW.________ dem Beschuldigten schliesslich, dass er ihn hintergangen hatte («Ich hatte zu dieser Zeit Richtig grosse finanzielle Probleme wo ich nicht mehr weiter wusste und plötzlich schickte Gott dich! Ich werde jetzt ehrlich und direkt sein…Lieber A.________…[…] Dein Dolmetscher hatte eigentlich immer recht…ich habe dich hintergangen…[…]» (pag. 07 059 122 f.).