und liess es sich nicht nehmen, diesem gegenüber grosse Versprechungen und Ankündigungen zu machen, vermutlich, um AW.________ aufzuzeigen, weshalb man ihm [dem Beschuldigten] mit gutem Gewissen ein solch hohes Millionendarlehen gewähren könne und es sich für den Darlehensgeber um ein sicheres Geschäft handle (vgl. die E-Mail vom 3. Juni 2018, pag. 07 059 095 f.: «Eine letzte Frage habe ich noch zu stellen, die mir sehr wichtig ist! Wie ist es mit der Sicherheit für die Bank?