(Gesellschaft) bzw. der AZ.________ (Gesellschaft). über CHF 5,2 Mio. (wahlweise auch EUR 5,2 Mio.), welches mittels "Swift" wahlweise von der CO.________ (Bank) oder von der BP.________ (Gesellschaft) zur BD.________ (Bank) hätte gelangen sollen, auszahle. Dass dies nichts mit einem realen Geschäft zu tun hat, ist augenfällig. Es erstaunt denn auch überhaupt nicht, dass bis zum Datum der Hauptverhandlung kein einziger Euro der überwiesenen Gelder an die C.________ GmbH zurückfloss, geschweige denn ein Darlehen (von wem auch immer) an diese, die M.________ AG, A.________ persönlich oder sonst irgendjemanden ausbezahlt wurde.