Folgt man den (nicht immer ganz klaren) Aussagen von A.________, so stellen die Ereignisse rund um AW.________ und BR.________, die in dieser Ziffer der Anklageschrift zusammengefasst umschrieben sind, sozusagen die Fortsetzung bzw. Alternative zum Geschäft mit 'AV.________’ dar. Aufgrund der Bankunterlagen ist erstellt, dass wie angeklagt vom EUR-Konto der C.________ GmbH bei der BT.________ Bank in der Zeit zwischen dem 24. November 2017 und dem 23. Oktober 2018 unter zwölf Malen total EUR 210'500.00 auf das Konto von BR.________ bei der BD.________ (Bank) in CF.________(Stadt) flossen (pag.