__ und AW.________, einen Vermögensvorteil im Umfang der vorgenommenen Vermögensdispositionen zu verschaffen, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass die begünstigten Personen darauf keinen Anspruch gehabt hätten. 10.2.2. Beweismittel Für die Zusammenfassung der relevanten Beweismittel, insbesondere die E-Mail- Korrespondenz zwischen dem Beschuldigten und AW.________ (pag. 07 059 089 ff.), kann auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. WSG 18 564 ff.; S. 95 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 10.2.3. Beweiswürdigung Die Vorinstanz erwog beweiswürdigend zunächst was folgt (pag.