Der Beschuldigte habe im Wissen darum gehandelt, dass die C.________ GmbH von den begünstigten Dritten keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen oder eine anderweitige adäquate Gegenleistung erhalten würde, dass er selber zur Rückzahlung ohne vorherige Kreditaufnahme nicht in der Lage wäre und dass die geleisteten Zahlungen zur Ermöglichung eines Kredits dienen sollten, der nicht der C.________ GmbH, sondern einer Drittperson hätte ausbezahlt werden sollen. Der Beschuldigte habe schliesslich in der Absicht gehandelt, den nicht näher bekannten Personen, namentlich BR.________ und AW.