A.________ machte wiederholt sinngemäss geltend, sein Bruder AK.________ sei ja eingesprungen und habe durch Geldeinschüsse die Liquidität der C.________ GmbH wiederhergestellt. Es stellt sich damit die Frage nach der Ersatzbereitschaft. Ersatzbereitschaft setzt Ersatzwillen und Ersatzfähigkeit voraus. Die Ersatzfähigkeit liegt nur dann vor, wenn der Täter aus eigenen Mitteln Ersatz leisten kann.