___ vorgängig gewusst hätte und damit einverstanden gewesen wäre, dass der Beschuldigte ihm nicht näher bekannten, dubiosen Personen (vorliegend ‘AV.________’, dies gilt aber gleichermassen für die nachfolgenden Sachverhalte) auf der Grundlage von fadenscheinigen Versprechungen und ohne schriftlichen Vertrag, Quittungen und Sicherheiten wiederholt hohe Geldbeträge