___ jedoch durchaus einen kompetenten Eindruck erwecken und imponieren können. G.________ hat die Erklärungen des Beschuldigten offensichtlich für bare Münze genommen und nicht weiter hinterfragt. Daran ändern schliesslich auch die aktenkundigen WhatsApp-Nachrichten nichts, denen sich im Übrigen ebenso wenig Details zu den Geschäftstätigkeiten des Beschuldigten entnehmen lassen. Nach dem Gesagten erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt als erstellt. 10.1.4 Rechtliche Würdigung Objektiver Tatbestand