48 und das Aussageverhalten des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung passen zum Ausgeführten und zum aus den Akten gewonnenen Bild. So wich der Beschuldigte wiederholt kritischen Fragen und Vorhalten aus und warf stattdessen mit Zahlen und komplex daherkommenden finanztechnischen Vorgängen um sich, die bei genauer Betrachtung keinen Sinn ergeben, bei einer gutgläubigen und in finanziellen Belangen nicht versierten Person wie G.________ jedoch durchaus einen kompetenten Eindruck erwecken und imponieren können.