__ GmbH einsetzte. Dies mit der Begründung, sie bräuchten Geld für den ‘AO.________ (Liegenschaft)’ und die Vorproduktion der X.________ (Produkt). Auch wusste sie um die Person ‘AV.________’ und mindestens von einer Geldübergabe in bar, was sie anlässlich ihrer oberinstanzlichen Einvernahme bestätigte (pag. 18 1146 Z. 1). Gestützt auf die Zusicherungen des Beschuldigten erhoffte sich G.________ von diesem Geschäft einen Millionenkredit und liess sich vom Beschuldigten vom Gelingen dieses Geschäfts überzeugen. Gleichzeitig war sie über die Einzelheiten und die (Gesamt-)Höhe der tranchenweise geleisteten Zahlungen nicht informiert.