Zudem ist davon auszugehen, dass G.________ zwar naiv und gutgläubig war, sie aber wesentlich früher eingeschritten wäre, wenn sie den gesamten Umfang der Geldabflüsse in den Jahren 2017 und 2018 (es sei nochmals auf die praktisch zeitgleich erfolgten Abflüsse an BR.________ erinnert, vgl. dazu [E. 10.2.] hiernach) gekannt hätte.