Hätte G.________ Kenntnis von allen Bezügen und vor allem von der gesamten Höhe der Bezüge gehabt, hätte es keinen Grund gegeben, nur rund die Hälfte der entsprechenden Bezüge zu verbuchen und nur auf einem Teil davon Hinweise auf den Hintergrund des Bezugs anzubringen. Mit seiner Aussage, weder er noch G.________ hätten ein Risiko erkannt, dass die C.________ GmbH das Geld nie zurückerhalten werde, bestätigte A.________, gegenüber G.________ nie allfällige Ausfallrisiken thematisiert zu haben. Zudem ist davon auszugehen, dass G.______