Auf die konkrete Frage, ob er G.________ ausdrücklich darüber informiert habe, dass er das Geld bar und ohne Quittung an eine ihm weitgehend unbekannte Person gegeben habe, sagte er sogar, sie (G.________) sei bei den grösseren Bargeldbezügen dabei gewesen, sei über jeden Bezug im Bild gewesen und habe "natürlich" gewusst, dass das Geld bar und ohne Quittung an 'AV.________’ übergeben werde. Weder ihm selbst noch G.________ sei bewusst gewesen, dass dieses Vorgehen ein hohes Risiko beinhaltet habe, dass die C.________ GmbH das Geld nie zurückerhalten werde. G.________ dagegen sagte auf die Frage, ob A.________ sie jeweils um ihre Zustimmung