Wie bereits mehrfach festgehalten, stellte sich A.________ konsequent auf den Standpunkt, G.________ hätten über alles Bescheid gewusst. Die Naivität von G.________ wurde in [E. 9.1. hiervor] hiervor bereits thematisiert, wie aber auch der Umstand, dass diese grundsätzlich wusste, dass A.________ über 'AV.________’ (und andere) an Geld zu kommen versuchte, und dafür Vorleistungen mit Mitteln der C.________ GmbH erbrachte [vgl. E. 9.5. hiervor]. An der Hauptverhandlung bestätigte sich der Eindruck von Naivität und blindem Vertrauen G.________ in A.________ eindrücklich. Wer aussagt, es sei darum gegangen, dass "Herr AV.________ Geld 'kreieren' könne, damit der AO.