als Retter des 'AO.________ (Liegenschaft)’ und als erfolgreicher CEO aufspielen zu können und um mit dem Darlehen, das wie gesagt an die M.________ AG gegangen wäre, deren alleiniger Berechtigter er war bzw. gewesen wäre, all seine Schulden aus dem 'Bilderhandel' und noch weiter zurückliegenden Geschäften begleichen zu können. Das Gericht erachtet es zusammenfassend als erstellt, dass A.________ wie angeklagt - im Widerspruch zum Geschäftszweck der C.________ GmbH handelte;