Das ist alles Fremdkapital was wir in die C.________ (GmbH) bezahlt haben» (pag. 05 002 014 Z. 494 f.), wobei er bei der direkt anschliessenden Frage im Widerspruch dazu bestätigte, dass das Bargeld, das er an ‘AV.________’ weitergegeben habe, an die C.________ GmbH hätte zurückbezahlt werden sollen («Ja so war es vorgesehen»). Bereits die Absurdität des gesamten Geschäfts lässt keinen anderen Schluss zu, als dass sich der Beschuldigte den damit verbundenen, immensen Risiken bewusst war. So liess er sich von ‘AV.________’, dessen richtiger Name er nicht kannte und über den er auch sonst nichts wusste, einen Kredit von CHF 5,2 Mio. versprechen,