Der Beschuldigte machte widersprechend zu den schlüssigen und zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz auch oberinstanzlich wiederholt geltend, die Sache habe eigentlich gar nicht die C.________ GmbH betroffen, weil nicht mit ihrem Geld, sondern mit demjenigen seines Bruder und von BI.________ bezahlt worden sei (pag. 18 1165 Z. 10 f.). Wie zuvor bereits ausgeführt, scheint der Beschuldigte den Umstand auszublenden, dass sein Bruder und BI.________ der C.________ GmbH Darlehen gewährt haben, welche die C.________ GmbH zurückzuzahlen hat. Die Gelder wurden mithin nicht à fonds perdu in die Gesellschaft eingeschossen. So hat der Bruder des Beschuldigten gemäss eigenen Aussagen bereits die