_ verpflichtet, wobei Letzteres durch ein Pfandrecht an der Liegenschaft 'AO.________’, die ihrerseits im Eigentum der Y.________ AG gestanden habe, hätte sichergestellt werden sollen. Damit fasste die Staatsanwaltschaft den Inhalt der [auf S. 69 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung] zitierten Dokumente knapp und korrekt zusammen und diese Zusammenfassung macht eindeutig klar, dass es sich bei diesem 'Geschäft' […] nicht um einen realistischen Versuch handelte, zu Kapital zu kommen […]. Um zu diesem Schluss zu kommen, reicht es, wenn man sich bewusst macht, dass