05 002 009 Z. 297). Nur wenig später antwortete er im Widerspruch dazu auf dieselbe Frage (ob ‘AV.________’ das Geld für sich selbst oder für ein Unternehmen, das er vertreten habe, übernommen habe): «Ich habe ihm das privat übergeben. Ich weiss es nicht. Ich habe ihm vertraut [...]» (pag. 05 002 012 Z. 421). Schon gegenüber der Polizei gab der Beschuldigte unumwunden zu, nicht zu wissen, was die ihm von 'AV.________’ vermittelte ‘BP.________ AG’ für ein Unternehmen sei. Gegenüber der Staatsanwaltschaft antwortete er auf die Frage, zu welchem Zweck das Bargeld übergeben worden sei: «Das war vermutlich Eigenkapital gewesen.