Ich habe seinen richtigen Namen irgendwo in den Akten gesehen»). Das Einzige, was der Beschuldigte über ‘AV.________’ sagen konnte, war, dass dieser einen Lamborghini fuhr (pag. 05 002 009 Z. 282 f. und pag. WSG 18 352 Z. 192 f.). Vor diesem Hintergrund erschliesst sich nicht, wie sich der Beschuldigte – wie geltend gemacht – bei der Polizei über ‘AV.________’ erkundigt haben will (pag. 05 002 009 Z. 290 ff.). Bezüglich des geschäftlichen Hintergrunds von ‘AV.________’ gab der Beschuldigte sodann zunächst in wenig konkreter Weise an, dieser habe den Kredit nur als Vertreter einer Firma angeboten, er wisse aber nicht, für welche (pag. 05 002 009 Z. 297).