Dieses inkonsistente und wirre Aussageverhalten macht deutlich, dass sich der Beschuldigte, nachdem er sich auf das dubiose Geschäft mit ‘AV.________’ eingelassen hatte, die Sache so zurechtbog, wie es für ihn situativ gerade am besten aufzugehen schien. Bezeichnenderweise nannte er oberinstanzlich als Grund für die Kreditbeschaffung je nach ihm opportun erscheinender Argumentationslinie abwechselnd oder kumulativ die Rettung des ‘AO.________ (Liegenschaft)’, die Vorproduktion der X.________ (Produkt) oder die AP.________ (Liegenschaft).