(Liegenschaft)’ sei CHF 3,4 Mio. gewesen (pag. 18 1157 Z. 20 f.). Andererseits machte er geltend, er hätte von seinem Bruder bis zu CHF 3,5 Mio. erhalten können, dieser sei aber nicht in der Lage gewesen, CHF 5 Mio. zu bezahlen, um den ‘AO.________ (Liegenschaft)’ zu kaufen (pag. 18 1159 Z. 20 f.). Dieses inkonsistente und wirre Aussageverhalten macht deutlich, dass sich der Beschuldigte, nachdem er sich auf das dubiose Geschäft mit ‘AV.________’ eingelassen hatte, die Sache so zurechtbog, wie es für ihn situativ gerade am besten aufzugehen schien.