Aufgeführt ist ein Betrag von CHF 3,5 Mio. für «Bankablösung», CHF 700'000.00 für «Investition Fertigstellung» und eine weitere Million für «Übernahme/Ablösung Privatdarlehen». Ferner findet sich in den Akten eine zu Beginn des Strafverfahrens eingereichte Stellungnahme des Beschuldigten (datierend vom 15. Mai 2020), auf die der Beschuldigte auch anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme verwies (pag. 18 1155 Z. 26 f.). Darin wird als Grundproblem aufgeführt, dass der ‘AO.________ (Liegenschaft)’ von der konkursiten Y.________ (AG) herausgelöst werden sollte («Steuerschulden 1,4 Mio.» und «Hypothekarschulden 3,5 Mio.»).