GmbH eine adäquate Gegenleistung zu verlangen […]. Auf den wirtschaftlichen Unsinn bzw. den fehlenden realen Hintergrund des Geschäfts wird gleich nachfolgend […] ausführlicher eingegangen. An dieser Stelle reicht der Hinweis auf die Aussage A.________, "C.________ - mässig war es nicht", pag. 05 001 010 [recte: pag. 05 001 011 Z. 490], um als erstellt zu erachten, dass er für die C.________ GmbH von 'AV.________’ keine adäquate Gegenleistung für die übergebenen Bargelder verlangte.