- Bei A.________ konnten insgesamt 13 Fotografien von Couverts sichergestellt werden, auf die er handschriftlich Datum, Betrag und "An AV.________" oder ähnliches notiert hatte (vgl. Nebenaktenordner Ass.-Nr. 2041, pag. 440 ff.). Rechnet man diese Beträge zusammen, so ergibt das CHF 195'200.00. An der Hauptverhandlung behauptete A.________, er habe nicht von allen Couverts, die er 'AV.________’ übergeben habe, Fotos gemacht. Er habe damals keine Bedenken gehabt, was wenig glaubhaft erscheint. Denn warum sollte er einen Teil fotografieren, wenn er keine Bedenken hatte, einen anderen Teil dagegen nicht.