Ob es eine AZ.________ (Gesellschaft) tatsächlich gibt und diese in der Lage gewesen wäre, ein Darlehen über CHF 5,2 Mio. auszubezahlen, darf bezweifelt werden. Auch gibt es keine Erklärung dafür, warum A.________ namens der M.________ AG zunächst Dokumente mit der BP.________ AG (wahlweise mit Sitz auf den British Virgin Islands oder den Marshall Islands) unterzeichnete, das Geld aber dann via BQ.________ (ausländische Bank) (diese existiert tatsächlich) von der AZ.________ (Gesellschaft) hätte erhalten sollen.