Auch gibt es keinerlei Belege dafür, dass A.________ tatsächlich CHF 100'000.00 für diese Gründung bezahlte. Er selbst sagte aus, er habe das Geld für die Gründung an 'AV.________’ gegeben, logischerweise müsste dies vor dem Gründungsdatum vom 14. Juni 2017 gewesen sein. In den bei A.________ sichergestellten Akten findet sich aber nur eine Fotografie eines Couverts, datiert auf den 9. Januar 2017, auf das A.________ handschriftlich vermerkte: "An AV.________, […] Konto-Eröffnung, […] CHF 30'000, FA M.________ AG" (Nebenaktenordner Ass.-Nr. 2041, pag. 453). An der Hauptverhandlung sagte A.________, er habe die CHF 100'000.00 für die Gründung am Tag der Inkorporation bezahlen müssen;