Ergänzend ist festzuhalten, dass AK.________ seinem Bruder A.________ nach dessen Entlassung bei der C.________ GmbH innerhalb von nur drei Monaten weitere CHF 11'380.00 und EUR 22'000.00 überwies (vgl. pag. 07 115 011, 07 115 013, 07 175 253, 07 125 005; die vorhandenen Bankauszüge reichen nicht weiter als bis am 20. Februar 2020). Zudem investierte AK.________ in den Jahren davor eine namhafte Summe in den 'Bilderhandel', so dass sich die Schulden seines Bruders bei ihm seinen Angaben zufolge per Ende 2018 auf insgesamt rund CHF 780'000.00 beliefen ([…]). Er liess A._______