33 den muss; […]) schulde eigentlich die C.________ GmbH ihm, A.________, Geld, und nicht umgekehrt, kann folglich nicht zutreffend sein, selbst wenn man sämtliche Geldeinschüsse von AK.________ in die C.________ GmbH zu seinen Gunsten aufrechnen würde. In einem zweiten Schritt gilt es festzuhalten, dass G.________ Kenntnis von Geldeinschüssen von AK.________ hatte, sagte sie doch aus, es sei "so weit gekommen", dass AK.________ Geld habe geben müssen, damit die Rechnungen der C.________ GmbH hätten bezahlt werden können [pag.