__ bis zuletzt nicht, und das Ehepaar G.________ war bis zuletzt von den Fähigkeiten des Beschuldigten überzeugt (vgl. etwa die E-Mail von Q.________ an den Beschuldigten vom 10. August 2019: «Es soll klar sein, dass ich Deine Fähigkeiten nie erlangen kann resp. erlangen möchte. Deine Genialität punkto Finanzen liegt mir nicht. Auf der andern Seite macht es auch keinen Sinn, dass Du mich ersetzen kannst.»).