Der Beschuldigte wusste seinerseits, dass es G.________ in der Sache an Fachkenntnis und am nötigen Verständnis fehlte, um sein Geschäftsgebaren zu durchschauen, und sie ihm blind vertraute, was er sich mit eloquenten und Kompetenz vortäuschenden Erklärungen zu Nutze machte. Insbesondere konnte er G.________, als sie mit der Zeit infolge ausbleibender Kreditgewährung skeptischer wurde, mit seinem wortgewandten und ‘fachkundigen’ Auftreten hinhalten und sie glauben lassen, nach wie vor alles im Griff zu haben. Auf konkreten Widerstand stiess er bei G.________ bis zuletzt nicht, und das Ehepaar G.___