32 bzw. eine Überprüfung seiner Vorhaben, seiner Erklärungen und seiner Versprechen erfolgte nicht. Für die Kammer ist nach dem Gesagten erstellt, dass der Beschuldigte G.________ regelmässig über das grobe Bild seiner geschäftlichen Aktivitäten und seiner Ideen orientierte, ohne sie jedoch konkret über Inhalt, Tragweite, Folgen und Risiken der einzelnen Entscheidungen und Transaktionen aufzuklären. Damit fehlte es G.________ – wie im Übrigen auch Q._____