Kompetenzen ein (vgl. pag. 04 002 020) und betraute ihn mit der alleinigen Verwaltung des Gesellschaftsvermögens. Der Beschuldigte wurde mithin mit umfassenden Befugnissen als Geschäftsführer der C.________ GmbH eingesetzt, wobei er G.________ stets beteuerte, alles im Griff zu haben (pag. 05 100 007 Z. 288: «er sagte immer er hätte alles im Griff und er hätte den Überblick»; pag. 18 308 Z. 114 ff. auf Frage, warum sie A.________ vertraut habe: «Weil er immer sehr gut auftreten und alles erklären konnte, warum etwas war und auch warum etwas gerade nicht klappte.