31 passt auch die Antworten von G.________ auf die Frage, wer für die Finanzen (Buchhaltung, Finanzplanung etc.) zuständig gewesen sei («A.________. Er sagte immer er hätte alles im Griff und er hätte den Überblick»), sowie auf die Anschlussfrage, wer befugt gewesen sei, Entscheidungen in diesem Zusammenhang zu treffen («Er. Gut ich natürlich auch als Geschäftsinhaberin aber er hat mich gar nicht gebraucht und ich habe höchstens gefragt, reicht das Geld und er meinte ja er hätte alles im Griff», pag. 05 100 007 Z. 286 ff.). Oberinstanzlich führte G._____