___ beispielsweise nicht, dass der Beschuldigte keinen konkreten Kooperationsvertrag mit grösseren Abnehmern – welcher erst eine gesteigerte Produktion erforderlich gemacht hätte – abschliessen konnte, sondern es nur vage, unrealistische Versprechungen von nicht näher bekannten Dritten aus Nigeria, China oder Griechenland gab und es folglich für die C.________ GmbH keinen Grund gab, Kapital aufzunehmen, um in ‘Vorproduktion’ gehen zu können. Im Übrigen ist nicht klar, wo und wie diese Vorproduktion hätte ablaufen sollen.