sprochen. A.________ konnte das immer so sagen, dass er Belege habe, dass es überwiesen werde. Aber danach war es nicht so. Er konnte uns immer wieder davon überzeugen, dass das Geld kommt und alles gut wird» (pag. 05 101 012 Z. 414 ff.). Dass er G.________ nicht über die Risiken dieser Geschäfte informiert hat, gestand der Beschuldigte im Übrigen selbst ein (pag. 18 1160 Z. 1 ff.). Auf den Punkt bringt es schliesslich die Aussage von G.________, wonach man zwar jeden zweiten Tag zusammengesessen sei und er erklärt habe, was er tue oder was zu tun gewesen sei, «so nach dem Motto: A.________ hat mich immer informiert und ich habe alles gewusst.