18 1147 Z. 24 ff.). Andernorts gab sie auf denselben Vorhalt an: «nein, er hat so viel direkt selber gemacht. Das könnte ich so nicht sagen. Im Detail wurde ich nie so unterrichtet. Weil Herr E.________ und Herr A.________ haben das gemeinsam gemacht» (pag. 05 101 013 Z. 457 ff.). Auch habe sie im Verhalten des Beschuldigten kein Risiko gesehen, weil er es so gut habe erklären können, dass für sie alles gut sei, wenn er zum versprochenen Geld komme (pag. 18 1149 Z. 10 und Z. 20). Die Risikokomponente sei vom Beschuldigten «weniger» angesprochen worden (pag. 18 1149 Z. 27). Gleiches geht aus früheren Aussagen von G.________ hervor, wie etwa: «die Eventualitäten wurden schon ab und zu be-