29 Dass G.________ vom Beschuldigten nicht umfassend über die Hintergründe und die Realisation der Transaktionen sowie über die Risikokomponente informiert worden war, kommt in etlichen ihrer Aussagen zum Ausdruck. So gab sie etwa an, nicht genau mitbekommen zu haben, was alles rausgegangen sei (pag. 18 1146 Z. 11), und sie habe sich von seinen wiederholten Beteuerungen, dass es gut komme und das Geld gleich kommen werde, überzeugen lassen (pag. 18 1146 Z. 23 ff.; vgl. etwa auch pag. 18 1144 Z. 41 f., wonach er sie stets hingehalten habe mit der Phrase «jetzt sei es dann gut, bald komme das Geld»).