: «Aber die Beträge waren mir erst bekannt, als es schon gemacht wurde. Sie haben mir im Nachhinein erklärt, was gemacht werden musste»). Damit fehlte G.________ – soweit sie überhaupt vorgängig informiert worden war – die Kenntnis über die konkrete Abwicklung bzw. die Modalitäten der Transaktionen (Geldübergabe ohne Abschluss schriftlicher Verträge, ohne Vereinbarung von Sicherheiten oder Ausstellung von Quittungen, keine Kenntnis über die Identität der Empfänger, vgl. etwa pag. 05 100 012 f.) und waren ihr die mit diesen Transaktionen einhergehenden Verlustrisiken demzufolge auch nicht bekannt.