Auch war ihr teilweise bekannt, wofür er mehrfach Geld übergeben «musste» (so namentlich bei den Geldern zu Gunsten von AX.________, welcher mit den Geldübergaben geholfen werden sollte, ihre Erbschaft zu erlangen, damit sie anschliessend einen grösseren Kredit gewähren konnte; nicht jedoch etwa bei ‘AV.________’, vgl. pag. 05 101 010 Z. 346 f.) und welchem Ziel die Zahlungen gedient hätten (Vorproduktion der X.________ (Produkt) und Rettung des ‘AO.________ (Liegenschaft)’, vgl. etwa pag. 05 101 004 Z. 110 f.). Vor oberer Instanz rekapitulierte G.________, dass der Beschuldigte oft seinen Plan gezeigt habe, was er machen könne und müsse bzw. was er geplant habe. Um mehr X.______