25 tert. Da Q.________ – wie hiervor dargelegt – formell keine Rolle in der C.________ GmbH oder in deren Muttergesellschaft (AE.________ GmbH) innehatte und alle Beteiligten aussagten, es sei vor allem G.________ gewesen, die sich um das Administrative der C.________ GmbH gekümmert habe, liegt der Fokus nachfolgend auf G.________. Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, war das Credo oder die Quintessenz der Antworten des Beschuldigten auf alle kritischen Fragen in der Untersuchung, die G.________ hätten über alles Bescheid gewusst (pag. WSG 18 535 f.;