Diese beschriebene Dynamik in seiner Beziehung zum Ehepaar G.________ widerspiegelt sich nicht zuletzt darin, dass mit dem Beschuldigten kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, er sich autonom und ohne wirkliche Kontrolle durch G.________ seinen Lohn auszahlte und G.________ oberinstanzlich auf die Frage, ob es ihr nicht seltsam erscheine, wenn der Geschäftsführer einer GmbH ohne schriftlichen Arbeitsvertrag und ohne irgendwelche Abmachungen zu arbeiten beginne, antwortete: «Doch schon, aber weil er es so rüberbringen konnte – er mache das jetzt, er helfe, er tue.