Die Kammer schliesst sich der Einschätzung der Vorinstanz an, wonach sich der Beschuldigte gegenüber dem Ehepaar G.________ als ein in Finanzbelangen erfahrener Geschäftsmann darstellte, der es versteht, eine Gesellschaft zu führen, den Umsatz zu steigern bzw. den Gewinn zu maximieren und das Produkt – die X.________ – «gross zu machen». Mit seinem gewinnenden und überzeugenden Auftreten konnte der Beschuldigte dem Ehepaar G.________ seine Ideen verkaufen und sie mit leeren Versprechungen überzeugen und hinhalten. Diese beschriebene Dynamik in seiner Beziehung zum Ehepaar G.___