24 schuldigte auch in Bezug auf seinen eigenen Lohn nach eigenem Gutdünken und ohne Opposition seitens G.________ handeln konnte (vgl. etwa pag. 05 101 008 Z. 264 ff.: Auf die Frage, ob die Bezüge vorgängig oder im Nachhinein von jemandem kontrolliert und gutgeheissen worden seien, antwortete sie: «Voraus sicher nicht. Aber man hat einfach im Nachhinein gesehen, was alles fortgegangen ist»; oder aber pag. 05 100 005 Z. 193 ff.