für sich selbst als Honorar aus der Gesellschaft entnahm. Aus den Akten ergibt sich, dass es sich dabei um eine erhebliche Summe handelte: Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, überwies sich A.________ nämlich innerhalb von gut zwei Jahren (von Mitte September 2017 bis November 2019) total CHF 162'689.50 bzw. bezog diese in bar, wobei die Staatsanwaltschaft diese Summe als gerechtfertigte Honorare bzw. Mietzinszahlungen akzeptierte.