Anders als man es aufgrund der Aussagen der Beteiligten zunächst vermuten könnte, begann A.________ nicht erst Anfang 2017, als er Geschäftsführer der C.________ GmbH wurde, für das Ehepaar G.________ zu arbeiten. Er stellte schon ab dem 13. Juli 2016 über seine Einzelfirma AI.________ Rechnungen an die Y.________ AG, dies für "ausgeführte Arbeiten in Zusammenhang mit dem X.________" ([…]). Die Hauptverhandlung brachte kein Licht in die Hintergründe dieser Rechnungen. Unbestritten ist jedoch, dass A.________ schon vor seiner Einsetzung als Geschäftsführer der C.________ GmbH mit dem Ehepaar G.________ in Kontakt war. A.________ versuchte es so darzustellen, als seien er und Z.___