Erstellt ist nämlich, dass das Ehepaar G.________ ab Dezember 2015 in diesem Zusammenhang total CHF 180'000.00 an A.________ übergab. […] Auf entsprechende Frage erklärte G.________ an der Hauptverhandlung, die von ihr und ihrem Mann in den 'Bilderhandel' investierten CHF 180'000.00 hätten teilweise von der Y.________ AG und teilweise von ihnen privat gestammt. Sie gab an, A.________ habe ihnen erzählt, sie würden das Geld in wenigen Tagen zurückerhalten, und machte sinngemäss geltend, sie hätten auf einen Gewinn gehofft. Das Gericht erachtet es daher als erstellt, dass sich G.________ vom 'Bilderhandel' eine hohe Rendite und damit Geld für den weiteren Ausbau des 'AO.